Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Vereinbarung eines Termines - egal ob telefonisch oder schriftlich per SMS oder Email - gehen Sie mit mir einen tierärztlichen Behandlungsvertrag ein. 

Für die osteopathische bzw. physiotherapeutische Untersuchung und Behandlung blocke ich ein entsprechend großes Zeitfenster. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, um das für Ihren Hund reservierte Zeitfenster einem anderen Kunden zur Ersatzbesetzung angeboten werden kann. Sollte der Termin durch Sie nicht rechtzeitig abgesagt werden, so dass keine Wiedervergabe mehr möglich ist, stelle ich Ihnen den Preis für die ausgefallene Behandlung voll in Rechnung. Kann der Termin bei kurzfristigerer Absage (<48 Stunden vorher) neu vergeben werden, entstehen Ihnen keine Kosten. In Ausnahmefällen, kann ich mich dazu entscheiden, von diesem Vorgehen abzuweichen. Darauf besteht von Ihrer Seite kein Anspruch. 
 

Wenn Sie selbst persönliche Daten wie die Akte Ihres Tieres, Blut- oder Röntgenbilder sowie Videos oder Fotos digital an mich senden, tragen Sie selbst die Verantwortung dafür eine gesicherte Datenverbindung zu nutzen. 

Sie erklären sich damit einverstanden, dass ich Fotos oder Videos Ihres Tieres auf dieser Homepage oder im Rahmen von Vorträgen oder Fortbildungsmaßnahmen verwenden darf. Sie können der Nutzung hierfür jederzeit schriftlich widersprechen. Lesen Sie hierfür gerne meine ausführliche Datenschutzerklärung.

 

 

Allgemeines zum tierärztlichen Behandlungsvertrag: 

  1. Sie beauftragen die Tierärztliche Praxis für Hundeosteopathie und Hundephysiotherapie "HUNDE IN BEWEGUNG" (vertreten durch Dr. Jasmine Waninger) mit der Erbringung tierärztlicher Leistungen für das angegebene Tier.
     
  2. Sie versichern, dass Sie der Halter des Tieres und berechtigt sind, einen Vertrag über die Durchführung der Dienstleistungen der Tierärztlichen Praxis für Hundeosteopathie und Hundephysiotherapie "HUNDE IN BEWEGUNG" zu schließen. Sofern Sie nicht der Halter des Tieres sind, versichern Sie im ausdrücklichen Auftrag des Tierhalters zu handeln. Fehlt es an einer Bevollmächtigung oder stellt der Tierhalter eine Bevollmächtigung in Abrede, bestätigen Sie, dass Sie für die entstehenden Kosten der Behandlung aufkommen werden.
     
  3. Auch bei krankenversicherten Tieren erfolgt die Bezahlung in meiner Praxis direkt und persönlich durch Sie. 
    Jede Bezahlung hat – unabhängig vom Therapieerfolg – im Anschluss an die Behandlung des Tieres zu erfolgen. Bei Vorstellung des Tieres im Notdienst fällt ein Zuschlag nach der GOT §4 an. 
    Die Bezahlung erfolgt im Regelfall per EC-/Kreditkarte. Nur in Ausnahmefällen wird in Bar oder per Rechnung bezahlt.
     
  4. Soweit es für die Behandlung Ihres Tieres erforderlich ist, ermächtigen und bevollmächtigen Sie mich, Befunde Ihres Tieres bei Ihrem Haustierarzt anzufordern, zu speichern und datenschutzrechtlich zu verarbeiten.
     
  5. Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich von den Vertragsparteien Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

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